Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der respiratus Akademie GmbH (Veranstalter)
  1. Geltung
    Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Veranstaltungen und Seminare des Veranstalters. Sie gelten für Verbraucher und Unternehmer, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
     
  2. Anmeldung und Vertragsschluss
    Der Vertrag kommt durch eine Anmeldung in Schrift- oder Textform und die Seminar- oder Lehrgangsbestätigung des Veranstalters zustande. Die Anmeldeeingangsbestätigung erfolgt schriftlich, per E-Mail oder Fax an die angegebene Teilnehmeradresse. Die Darstellung der Veranstaltung auf der Internetseite www.respiratus.de oder im gedruckten Programmheft stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Die Anmeldung kann per E-Mail, schriftlich oder per Fax erfolgen. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Kann eine Anmeldung vom Veranstalter (z. B. aus Kapazitätsgründen) nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt.
     
  3. Zahlungsbedingungen
    Der Teilnehmer hat die Veranstaltungskosten unabhängig von Leistungen Dritter (z. B. Agentur für Arbeit, Landratsamt, Arbeitgeber) spätestens bis zu den in der Rechnung genannten Terminen zu zahlen. Ratenzahlung ist aufgrund individueller Vereinbarung möglich.
     
  4. Rücktritt / Kündigung
    Es gilt das Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung in Schrift- oder Textform (vor Veranstaltungsbeginn) bzw. der Kündigung in Schrift- oder Textform (nach Veranstaltungsbeginn) beim Veranstalter: Veranstaltungen mit einer Dauer bis zu fünf Tagen (bis zu 40 Unterrichtsstunden): Ein Rücktritt ist bis zu 21 Kalendertage vor Beginn kostenlos möglich. Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung nach dieser Frist wird ein Stornoentgelt von 30 % der Veranstaltungskosten erhoben, es sei denn, dass die Abrechnung der bis dahin gehaltenen Stunden diesen Betrag übersteigt. Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 

  5. Absage von Seminaren und Lehrgängen durch den Veranstalter
    Der Veranstalter kann die Veranstaltung aus wichtigem Grund absagen, insbesondere mangels kostendeckender Teilnehmerzahl, wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit des Referenten ohne Möglichkeit des Einsatzes eines Ersatzreferenten oder aufgrund höherer Gewalt. Der Teilnehmer wird unverzüglich informiert und bereits gezahlte Entgelte werden vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind vorbehaltlich Ziffer 7 ausgeschlossen.  

  6. Außerordentliche Kündigung
    Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund auf Seiten des Veranstalters ist insbesondere gegeben, wenn der Teilnehmer die Veranstaltung nachhaltig stört, auf eine schriftliche Zahlungserinnerung keine fristgemäße Zahlung erfolgt oder eine Urheberrechtsverletzung begeht. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Erstattung bereits gezahlten Entgelts besteht in diesem Fall nicht.  

  7. Haftung
    Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt davon bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und aus dem Produkthaftungsgesetz. Eine Haftung für Wertgegenstände von Teilnehmern wird nicht übernommen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und regelmäßig vertrauen darf. Im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird der Schadensersatzanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.  
     
  8. Datenschutz
    (siehe auch unter Datenschutz) Personenbezogene Daten werden vom Veranstalter ausschließlich im Rahmen der Veranstaltungs- und Vertragsabwicklung elektronisch gespeichert und automatisiert verarbeitet. Die Übersendung der Teilnahmebestätigung kann auch per unverschlüsselter E-Mail erfolgen. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese von Dritten gelesen wird.  
     
  9. Urheberrecht
    Lernmittel und verwendete Computersoftware sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt; insbesondere das Kopieren und die Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Zustimmung des Urheberrechteinhabers zulässig.

  10. Vertragslaufzeit
    Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit der Seminar- bzw. Lehrgangsbestätigung und endet am letzten Veranstaltungstag.

    Stand: März 2018